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Wegweisendes Urteil zur Besteuerung von Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammen
Das Schweizer Bundesgericht hat am 6. Juni 2024 ein bedeutendes Urteil (9C_135/2023) zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gefällt. Dieses Urteil bringt wichtige Klarstellungen für Unternehmen, die solche Programme anbieten.
Sachverhalt des Urteils
Dem Bundesgericht lag folgende Situation zur Beurteilung vor: Eine börsennotierte Holdinggesellschaft gab im Rahmen ihres Mitarbeiterbeteiligungsprogramms eigene Aktien ab. Die Differenz zwischen dem höheren Zuteilungswert und den niedrigeren Anschaffungskosten wurde handelsrechtlich erfolgsneutral in die gesetzlichen Kapitalreserven verbucht. Die Steuerbehörden wollten diese Differenz jedoch dem steuerbaren Gewinn hinzurechnen. Das Bundesgericht wies die Argumentation der Steuerbehörden zurück.
Kernpunkte des Urteils
- Die Verbuchungspraxis der Gesellschaft ist handelsrechtlich korrekt.
- Es existiert keine steuerrechtliche Korrekturvorschrift für eine Abweichung von der handelsrechtskonformen Jahresrechnung.
- Die handelsrechtlich nicht erfolgswirksam verbuchte positive Differenz ist im steuerbaren Reingewinn nicht aufzurechnen.
Bedeutung und Auswirkungen des Urteils
Dieses Urteil markiert einen wichtigen Wendepunkt in der steuerlichen Behandlung eigener Aktien und unterstreicht die Bedeutung des handelsrechtlichen Ansatzes für die Besteuerung. Das Bundesgericht bekräftigt den Grundsatz, dass die Handelsbilanz für die Steuerbilanz massgeblich ist. Abweichungen sind nur aufgrund expliziter steuerrechtlicher Korrekturvorschriften zulässig.
Rechtssicherheit für Unternehmen
Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und betont die Wichtigkeit einer korrekten handelsrechtlichen Verbuchung für die steuerliche Beurteilung. Gewinne aus der Abgabe eigener Aktien können unter bestimmten Umständen steuerneutral behandelt werden.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Überprüfen Sie bestehende Mitarbeiterbeteiligungsprogramme im Lichte dieses Urteils.
- Achten Sie auf die korrekte handelsrechtliche Verbuchung von Transaktionen mit eigenen Aktien.
- Lassen Sie sich beraten, um spezifische Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu evaluieren.
Unternehmen sollten ihre Praxis überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um von dieser Rechtsprechung zu profitieren. Die korrekte Umsetzung kann zu erheblichen steuerlichen Vorteilen bei der Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen führen.
Unterstützung für Unternehmen
Für eine detaillierte Analyse der Auswirkungen dieses Urteils auf Ihr Unternehmen und Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Mitarbeiterbeteiligungsprogramme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen zum Thema Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen? Wir beantworten Sie gerne.
Manuel Waser
Mitglied der Geschäftsleitung
manuel.waser@treuvision.ch
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