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Zur Erinnerung: Neues Erbrecht ab 2023

Zur Erinnerung: Neues Erbrecht ab 2023

Mit dem neuen Jahr tritt das neue Erbrecht in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Reduktion der Pflichtteile. Bei einem Todesfall im 2023 wird das neue Recht automatisch, auch auf bestehende Testamente und Erbverträge, angewendet. Eine Überprüfung kann sich lohnen.

Ein wesentlicher Bestandteil des revidierten Erbrechts, das ab 01.01.2023 gelten wird, ist die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil umfasst jeweils derjenige Teil des Vermögens, über den nicht frei verfügt werden kann, ausser bei ausdrücklicher Einwilligung der Erben. Durch das neue Erbrecht wird somit der eigene Handlungsspielraum erheblich vergrössert und die Erblasserin bzw. der Erblasser kann über einen grösseren Teil des Vermögens frei verfügen.

Änderungen der Pflichtteile im neuen Erbrecht:

  Pflichtteil bis 31.12.2022 Pflichtteil ab 01.01.2023
Kinder ¾ des gesetzlichen Erbanspruchs nur noch ½
Ehegatten ½ des gesetzlichen Erbanspruchs weiterhin ½
Eltern ½ des gesetzlichen Erbanspruchs kein Pflichtteil mehr

Überprüfung ist sinnvoll, wenn…

Das neue Erbrecht wird automatisch angewendet, wenn es um einen Todesfall ab dem 01.01.2023 geht. Falls Sie bereits ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt haben, müssen Sie also nichts weiter unternehmen, damit das neue Erbrecht zum Tragen kommt. Allerdings empfehlen wir, ein bestehendes Testament bzw. einen Ehe- und Erbvertrag zu kontrollieren. Eine Überprüfung lohnt sich insbesondere, wenn

• Sie unsicher sind, ob das revidierte Erbrecht Einfluss auf Ihre Wünsche und Ziele hat oder
• Sie den durch die Gesetzesrevision neu gewonnenen Handlungsspielraum ausnutzen und eine neue Regelung treffen möchten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Nachlassregelung oder beim erstmaligen Verfassen eines Testaments oder Erbvertrags. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Haben Sie Fragen? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Fraesy Föhn, Dipl. Wirtschaftsprüfer
Mandatsleiter
fraesy.foehn@treuvision.ch
+41 43 222 59 99