Fachartikel

Relevante Änderungen per 01.01.2022

Im Bereich Steuern, Sozialversicherungen und Stellenmeldepflicht

Ab dem 01. Januar 2022 beträgt die Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen neu 0.9% (bisher 0.8%). Die Liste zur Stellenmeldepflicht wird um diverse Berufsgruppen erweitert und in der Invalidenversicherung wird das stufenlose Rentensystem eingeführt.

Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Per 01. Januar 2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8% auf 0.9% erhöht. Diese pauschale Erhöhung deckt den Arbeitsweg ab, welcher bis 31.12.2021 durch den Mitarbeitenden in seiner Steuererklärung deklariert werden muss. Zudem entfällt neu die Pflicht des Arbeitgebers, den Anteil der Aussendiensttage im Lohnausweis unter Ziffer 15 zu deklarieren. Weiter zu beachten ist, dass auch bei der Mehrwertsteuer ab dem 01. Januar 2022 die Pauschale von 0.9% anzuwenden ist (MWST-Info 08).

Sozialversicherungen unverändert

Sowohl die Beiträge der AHV/IV/EO als auch der ALV bleiben im Jahr 2022 unverändert. Ebenso erfahren die AHV-Renten keine Änderungen, wodurch auch verschiedene daran gekoppelte Grenzwerte wie die BVG-Eintrittsschwelle, der Koordinationsabzug usw. gleichbleiben. Ebenfalls beträgt der steuerliche Höchstabzug für Einzahlungen in die Säule 3a unverändert CHF 6’833 resp. 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 34’416. Auch der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat für das Jahr 2022 bei 1.0% belassen. Weitere Kennzahlen finden Sie im hier aktualisierten Faktenblatt.

Stellenmeldepflicht

Der seit dem Juli 2018 geltenden Pflicht für Arbeitgebende, offen Stellen zu melden, liegt eine Liste der meldepflichtigen Berufsarten zugrunde. Diese Liste wird per 01. Januar 2022 um fünf Berufsgruppen erweitert. Es sind dies: Grafik- und Multimediadesigner/innen, Fachkräfte in Marketing und Werbung, Reiseverkehrsfachkräfte, Verkäufer/innen in Handelsgeschäften sowie Lackierer/innen und verwandte Berufe. Die komplette Liste sowie weiterführende Informationen finden Sie unter arbeit.swiss.

Invalidenversicherung

Die neue Verordnung zur Invalidenversicherung (IVV, SR 831.201) sieht per 01. Januar 2022 zahlreiche Änderungen vor, unter anderem die Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen oder die Verbesserung der Massnahmen zur (Wieder-)Eingliederung. Eine Neuerung stellt der Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem dar, welches ab dem 01. Januar 2022 für alle Neurentnerinnen und Neurentner gilt. Bereits laufende Renten werden nach dem neuen System berechnet, wenn sich bei einer Revision der Invaliditätsgrad um mindestens fünf Prozentpunkte ändert.

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Fraesy Föhn, Dipl. Wirtschaftsprüfer
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