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SchKG-Revision 2025: Öffentlich-rechtliche Forderungen neu auf Konkurs betrieben

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) in Kraft. Neu werden öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuerausstände und offene AHV-Beiträge nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. Dies hat insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer schwerwiegende Konsequenzen. Doch auch Privatpersonen profitieren von der Gesetzesrevision.

Öffentlich-rechtliche Forderungen: Was ändert sich ab 2025?

Bis Ende 2024 werden öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern, Gebühren, Abgaben und AHV-Beiträge auf Pfändung betrieben. Doch das ändert sich mit der SchKG-Revision ab dem 1. Januar 2025. Neu wird bei nicht beglichenen öffentlich-rechtlichen Forderungen von Unternehmen im Handelsregister die Betreibung auf Konkurs eingeleitet.

Welche Forderungen sind betroffen?

Zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen zählen unter anderem:

  • Steuern
  • Gebühren und Abgaben
  • Bussen
  • Beitragsforderungen von Ausgleichskassen

Diese Forderungen betreffen besonders Unternehmen, die ihre offenen Rechnungen gegenüber der Steuerverwaltung oder der AHV-Ausgleichskasse nicht begleichen.

Härtere Konsequenzen für Unternehmer

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bringt die SchKG-Revision schwerwiegende Änderungen. Bisher endete das Verfahren bei offenen öffentlich-rechtlichen Forderungen häufig mit einem Pfändungsverlustschein, der kaum Auswirkungen auf die Weiterführung des Betriebs hatte. Ab 2025 führt die Nichtbegleichung solcher Forderungen jedoch zur Eröffnung des Konkursverfahrens, was das Ende der operativen Tätigkeit eines Unternehmens bedeuten kann.

Warum wird die Regelung geändert?

In der Vergangenheit konnten Unternehmen trotz mehrerer Pfändungsverlustscheine weiterarbeiten, was häufig zum Nachteil von Gläubigern oder Mitarbeitenden führte, deren Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden. Die neue Regelung soll diese Lücke schließen und sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Forderungen ernst genommen und beglichen werden.

Zwei Vorteile für private Gläubiger

Die SchKG-Revision bringt nicht nur Nachteile für Unternehmen, sondern auch Vorteile für private Gläubiger:

  1. Kostenersparnis bei Konkursverfahren
    Ab 2025 trägt die Verwaltung das Kostenrisiko bei der Konkurseröffnung. Private Gläubiger können ihre Forderung im bereits eröffneten Konkursverfahren anmelden, ohne selbst hohe Kosten tragen zu müssen.
  2. Gebührenfreie Abfragen im Handelsregister
    Zudem werden ab 2025 die Daten natürlicher Personen im Handelsregister schweizweit gebührenfrei zugänglich. Das erleichtert es, Informationen über potenzielle Schuldner zu erhalten und deren wirtschaftlichen Hintergrund zu prüfen.

 

Fazit: Wichtige Änderungen für Unternehmen und Gläubiger

Die SchKG-Revision ab 2025 stellt sicher, dass öffentlich-rechtliche Forderungen effektiver eingetrieben werden. Für Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Konkursrisiko, während private Gläubiger von einem besseren Schutz und geringeren Kosten profitieren. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Haben Sie Fragen zur SchKG-Revision 2025?

Wenn Sie Fragen zur SchKG-Revision und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung!

Manuel Waser
Mitglied der Geschäftsleitung | Projektleiter

manuel.waser@treuvision.ch
+41 43 222 59 99

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