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Die Steuerplanung beginnt vor der Steuererklärung

Steuerplanung beginnt vor der Steuererklärung

Ist das Steuerjahr vorbei, kann steuerplanerisch nichts mehr unternommen werden. Will man also Steuern sparen, ist eine gute und vor allem frühzeitige Planung wichtig.

Es ist Steuererklärungssaison. Ist das Steuerjahr mal vorüber, ist steuerplanerisch nichts mehr zu machen. Es geht nur noch darum, in der Deklaration nichts zu vergessen. So zum Beispiel bei den Abzügen Zahnarztkosten, Spenden, Säule 3a-Beiträge oder den Liegenschaftsunterhalt. Auf der Gegenseite sind alle Einkünfte, Renten aus dem In- und Ausland, Eigenmietwerte und Mietzinseinnahmen zu versteuern. Ebenso alle Vermögenswerte im In- und Ausland.

Will man also Steuern sparen, muss sorgfältig geplant werden. Habe ich die Säule 3a vollständig ausgeschöpft? Im Jahr 2023 können maximal CHF 7’056 einbezahlt werden, sofern man einer Pensionskasse angeschlossen ist. Ein wirkungsvolles Steuersparinstrument ist auch der Einkauf in die Pensionskasse, sofern man eine Einkaufslücke hat. Vorsicht, drei Jahre vor einem geplanten Bezug des PK-Kapitals dürfen keine Einkäufe mehr getätigt werden. Beim Rentenbezug gilt dieses Limit nicht. Interessant kann auch die Planung von Liegenschaftsrenovationen sein. Sofern diese werterhaltend sind, können die Kosten steuerlich abgezogen werden. Es kann sich also lohnen, den Liegenschaftsunterhalt auf verschiedene Jahre zu verteilen. Eine erfolgreiche Steuerplanung muss also vor der Steuerdeklaration erfolgen.

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Fraesy Föhn
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