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Teilrevision MWSTG per 1.1.2025 oder wenn die Yoga-Lehrerin Kopfschmerzen bekommt

Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft. In diesem Beitrag picken wir einen Aspekt heraus, der in unserer zunehmend digitalen Welt wichtig ist: den Ort der Dienstleistung. Eveline Konrad und Tobias Honold stellen Ihnen die Änderungen am Beispiel für Yoga-Kurse gerne im Video vor.

MWST und Ort der Dienstleistung: Das sollten Anbieter wissen

Wann sind beispielsweise Yoga-Kurse MWST-pflichtig?

Im Bereich der Mehrwertsteuer gibt es immer wieder Unsicherheiten – vor allem, wenn es um Dienstleistungen wie Yoga-Kurse geht. Bildungsleistungen sind in der Schweiz grundsätzlich von der MWST ausgenommen. Allerdings gelten Yoga-Kurse laut Gesetz nicht als Bildungsleistungen und sind daher grundsätzlich MWST-pflichtig.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie Ihre Kurse online anbieten – besonders für Teilnehmer im Ausland? Hier klären wir die wichtigsten Punkte.

Online-Kurse ab 2025: Neue Regeln für Dienstleistungen im Ausland

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es klare Vorgaben:
Für Online-Dienstleistungen gilt der Ort des Empfängers als Erbringungsort.

  • Yoga-Schüler im Ausland: Wenn alle Teilnehmer Ihres Online-Kurses im Ausland sind, wird die Dienstleistung als im Ausland erbracht angesehen. Das bedeutet: Sie können ohne Ausweis von MWST fakturieren und müssen keine MWST abliefern.
  • Yoga-Schüler in der Schweiz: Sind alle Ihre Teilnehmer in der Schweiz, gilt die Dienstleistung als in der Schweiz erbracht. Ihre Einnahmen aus diesen Kursen sind dann MWST-pflichtig.

Was gilt bei Teilnehmern in der Schweiz und im Ausland?

Wenn Ihre Yoga-Kurse Teilnehmer aus der Schweiz und dem Ausland haben, wird es etwas komplizierter:

  • Reine Online-Teilnehmer: Für Teilnehmer, die den Kurs ausschließlich online besuchen, gilt die Dienstleistung als am Aufenthaltsort des Empfängers erbracht.
  • Hybrid-Teilnehmer: Für Teilnehmer, die zwischen einer Online- oder physischen Teilnahme wählen können, gilt die Dienstleistung als am physischen Ort erbracht – beispielsweise in Ihrem Yogastudio.

Tipp: Halten Sie Ihre Deklaration klar und nachvollziehbar, um Missverständnisse bei der Steuerprüfung zu vermeiden.

MWST-Pflicht: Ab wann gilt sie?

In der Schweiz entsteht die MWST-Pflicht erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000. Liegt Ihr Umsatz unter dieser Grenze, sind Sie von der MWST befreit.

Lieber rechtzeitig Klarheit schaffen

Die MWST-Regeln können komplex sein, besonders für Anbieter von Yoga-Kursen oder anderen Dienstleistungen, die sowohl online als auch physisch angeboten werden. Unklare Situationen sollten Sie vermeiden, da beispielsweise ein Revisor der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Ihre Hybrid-Erklärung möglicherweise nicht akzeptieren würde, wenn nur Ihr Hund anwesend war – auch wenn er eine perfekte Yoga-Pose macht.

Das Video „Teilrevision MWSTG per 1.1.2025 oder wenn die Yoga-Lehrerin Kopfschmerzen bekommt“ entstand in Kooperation mit unserer Partnerfirma Duttweiler Treuhand.

Wenn Sie Fragen haben zur MWST, auf die Chat GPT mit «Kontaktiere die ESTV für eine verbindliche Auskunft» antwortet, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Tobias Honold
Partner
honold@treuvision.ch
+41 43 222 59 99