Treuhand — Fachartikel

  • Unternehmensverkäufe – Aktien – Übertragungskette sicherstellen

    Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich für die Aktiengesellschaften die Frage, ob Massnahmen aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen zu ergreifen sind, insbesondere ob die Gesellschaftsstatuten angepasst werden müssen.

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  • Auszahlung Ferienlohn bei Angestellten im Stundenlohn

    Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich für die Aktiengesellschaften die Frage, ob Massnahmen aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen zu ergreifen sind, insbesondere ob die Gesellschaftsstatuten angepasst werden müssen.

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  • Die Steuerplanung beginnt vor der Steuererklärung

    Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich für die Aktiengesellschaften die Frage, ob Massnahmen aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen zu ergreifen sind, insbesondere ob die Gesellschaftsstatuten angepasst werden müssen.

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  • Neues Aktienrecht – Statutenänderung notwendig?

    Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich für die Aktiengesellschaften die Frage, ob Massnahmen aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen zu ergreifen sind, insbesondere ob die Gesellschaftsstatuten angepasst werden müssen.

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  • Zur Erinnerung: Neues Erbrecht ab 2023

    Geschäftsfahrzeuge – neuer Privatanteil ab dem 1. Januar 2022: Diesem «Abrechnungsungeheuer» werden ab dem Jahr 2022 die Zähne gezogen.

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  • Steuererklärung aktuell – Das müssen Sie wissen!

    Geschäftsfahrzeuge – neuer Privatanteil ab dem 1. Januar 2022: Diesem «Abrechnungsungeheuer» werden ab dem Jahr 2022 die Zähne gezogen.

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  • Erbschaft und Steuern

    Änderung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen wie zum Beispiel Dividenden in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.

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  • Unternehmen werden Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen können

    Für die Jahre 2020 und 2021 können Unternehmen Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Sobald die technische Lösung vorhanden ist, wird das SECO die Betriebe direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.

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  • Härtefallhilfebezüger aufgepasst!

    Einschränkungen im Zeitraum von 2021-2024

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  • Relevante Änderungen per 01.01.2022

    Ab dem 01. Januar 2022 beträgt die Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen neu 0.9% (bisher 0.8%). Die Liste zur Stellenmeldepflicht wird um diverse Berufsgruppen erweitert und in der Invalidenversicherung wird das stufenlose Rentensystem eingeführt.

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