Neues Aktienrecht – Statutenänderung notwendig?
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es stellt sich für die Aktiengesellschaften die Frage, ob Massnahmen aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen zu ergreifen sind, insbesondere ob die Gesellschaftsstatuten angepasst werden müssen.