Zur Erinnerung: Neues Erbrecht ab 2023
Geschäftsfahrzeuge – neuer Privatanteil ab dem 1. Januar 2022: Diesem «Abrechnungsungeheuer» werden ab dem Jahr 2022 die Zähne gezogen.
Geschäftsfahrzeuge – neuer Privatanteil ab dem 1. Januar 2022: Diesem «Abrechnungsungeheuer» werden ab dem Jahr 2022 die Zähne gezogen.
Geschäftsfahrzeuge – neuer Privatanteil ab dem 1. Januar 2022: Diesem «Abrechnungsungeheuer» werden ab dem Jahr 2022 die Zähne gezogen.
Änderung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen wie zum Beispiel Dividenden in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Für die Jahre 2020 und 2021 können Unternehmen Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Sobald die technische Lösung vorhanden ist, wird das SECO die Betriebe direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.
Einschränkungen im Zeitraum von 2021-2024
Ab dem 01. Januar 2022 beträgt die Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen neu 0.9% (bisher 0.8%). Die Liste zur Stellenmeldepflicht wird um diverse Berufsgruppen erweitert und in der Invalidenversicherung wird das stufenlose Rentensystem eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen und alles Wissenswertes zur Inkraftsetzung: Seit 2014 ist die Überarbeitung des neuen Aktienrechts nun schon im Gange, welche vom Parlament im 2020 final verabschiedet wurde.